Wenn Oma, Nachbar oder andere Eltern das Kind abholen sollen, hilft eine klare schriftliche Vollmacht.
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Eine Abholvollmacht sollte Name und Klasse des Kindes, Name der abholenden Person, Zeitraum, Telefonnummer der Eltern und Unterschrift enthalten. Bei regelmäßiger Abholung lohnt sich eine dauerhafte Vollmacht.
Schulen müssen wissen, wem sie ein Kind Übergeben dürfen. Eine gute Vollmacht ist deshalb eindeutig und enthält Name und Klasse des Kindes, Name der abholberechtigten Person, Datum oder Zeitraum, Telefonnummer der Eltern und Unterschrift.
Für einen einzelnen Termin reicht eine einmalige Vollmacht. Wenn eine Person das Kind regelmäßig abholt, etwa Großeltern oder eine Betreuungsperson, ist eine dauerhafte Abholberechtigung praktischer.
Abholvollmacht
Hiermit erlaube ich, dass mein Kind [Name], Klasse [Klasse], am [Datum] von [Name der Person] aus der Schule abgeholt werden darf.
Die abholende Person kann sich auf Nachfrage ausweisen. Für Rückfragen bin ich unter [Telefonnummer] erreichbar.
Ort, Datum
Unterschrift Sorgeberechtigte/r
Die Schule kann das verlangen, besonders wenn die Person dort nicht bekannt ist.
Manche Schulen akzeptieren kurzfristige Nachrichten, sicherer ist eine schriftliche Vollmacht nach den Regeln der Schule.
Ja. Informieren Sie die Schule schriftlich, wenn eine Person nicht mehr abholen darf.
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